Rezepte einlösen

Sie können jedes Kassenrezept bei der Familienapotheke einlösen. Senden Sie uns einfach Ihr Original-Rezept* per Post:

Familienapotheke
Lindenstr. 40 A
36037 Fulda

Fordern Sie unsere Freiumschläge an, wir übernehmen das Porto für Sie!

Nutzen Sie den beigefügten Bestellschein, um Ihre nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel gleich mitzubestellen. Denn: Es fallen keine Versandkosten an.

Zuzahlungsbefreiung: Sind Sie von der Zuzahlung befreit, schicken Sie uns bitte eine Kopie der Zuzahlungsbefreiung. Es werden Ihnen dann keine Zuzahlungen in Rechnung gestellt.

Abrechnung mit den Krankenkassen/Krankenversicherern

Gesetzlich Versicherte
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie erhalten eine Rechnung über die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen, die Sie ggf. Ihrer Krankenkasse zur Beantragung einer Befreiung einreichen können.

Privat Versicherte
Sie erhalten das Originalrezept und eine Kopie des Rezepts gestempelt und unterschrieben von uns zurück. Eine Rechnung liegt der Sendung bei. Diese können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.

* Bitte beachten Sie:
Jedes Rezept muss das Geburtsdatum des Patienten enthalten.
Jedes Rezept muss vom ausstellenden Arzt unterschrieben sein.
Auf jedem Rezept muss das Ausstellungsdatum vermerkt sein.
Ein Kassenrezept ist 4 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig.
Neben der Bezeichnung des Arzneimittels oder des Wirkstoffes müssen Stärke und Darreichungsform angegeben sein.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.